Donnerstag, 1. August 2013

Kündigung des Mieters wegen Rauchens in der Wohnung bestätigt

Das Amtsgericht Düsseldorf stellt klar: Das Rauchen in der Wohnung kann einen Kündigungsgrund darstellen (AG Düsseldorf Urt. v. 31.07.2013, Az. 24 C 1355/13)

Der Richter betont jedoch ausdrücklich, dass das Rauchen in der eigenen Wohnung per se kein Kündigungsgrund darstellt. In dem verhandelten Fall war es so, dass der Mieter seine Wohnung über das Treppenhaus entlüftete. Die daraufhin entstehende Geruchsbelästigung für die Mitmieter befand der Richter als unzumutbar. Es erging in diesem Fall auch eine vorherige Abmahnung, woraufhin der Mieter das beanstandete Verhalten nicht abstellte.
Fazit: Aufatmen - Raucher können weiterhin in der Wohnung rauchen, so lange sie über Fenster oder Balkon lüften.

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