Mittwoch, 5. Juni 2013

Mietminderung - Wenn es im Sommer dunkel bleibt

Wenn sich vor dem Fenster befindliche Bäume und Grünpflanzen so stark das Zimmer verdunkeln, dass auch am Tage Licht eingeschaltet werden muss, liegt eine erhelbliche Beeinträchtigung der Mietsache vor. Der Mieter ist berechtigt, die Miete um 5 % zu mindern.
Amtsgericht Charlottenburg, Urteil vom 07.09.2006, Az.: 211 C 70/06

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen