Viele Kunden unterliegen noch immer dem Irrtum, dass Ihnen
bei einem Kauf im Ladengeschäft automatisch ein Rückgabe- oder Umtauschrecht
zusteht, wenn Ihnen der gekaufte Gegenstand z.B. doch nicht recht gefällt oder
nicht passt. Dies tut es ja schließlich in ähnlicher Form bei Internetkäufen
auch.
Doch bei Käufen im Ladengeschäft gilt, im Gegensatz zu
Fernabsatzverträgen (z.B. über eBay), gekauft ist gekauft. Der Gesetzgeber
räumt dem Kunden keine Umtausch- oder Rückgaberechte ein. Häufig ist jedoch zu
beobachten, dass dies der Händler selbst tut. Dies stellt dann aber eine
Kulanzregelung des Händlers dar, auf die der Kunde, sofern es nicht vertraglich
ausdrücklich vereinbart wurde, eben keinen Rechtsanspruch hat.
Der Händler ist nur im Falle von Mängeln gesetzlich
verpflichtet, die Ware zurück zu nehmen und dies auch nur, wenn er 2 Mal
erfolglos versuchte, den Mangel zu beheben. Der Kunde kann dann wählen, ob er
den Artikel zurückgeben möchte und sich den Kaufpreis zurückzahlen lassen
möchte oder ob er die mangelhafte Ware behalten möchte und dafür eine
Teilrückerstattung erhält (Minderung).
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