Mittwoch, 12. Juni 2013

Anziehen der Handbremse genügt beim Abstellen eines Fahrzeugs auf abschüssiger Straße

Das OVG Lüneburg hat in seinem Beschluss vom 02.04.2013 befunden, dass wer sein Fahrzeug auf einer abschüssigen Straße parkt, dieses gegen ein Wegrollen doppelt zu sichern hat. Es genügt nicht allein eine angezogene Handbremse. Der Fahrzeugführer hat zusätzlich noch einen Ganz einzulegen. Ist lediglich die Handbremse angezogen und das Fahrzeug setzt sich trotzdem in Bewegung, macht sich der Fahrzeugführer schadensersatzpflichtig, weil er grob fahrlässig handelt, wenn er nicht zusätzlich einen Gang einlegt.
OVG Lüneburg, 5 LA 50/12

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