Mittwoch, 12. Juni 2013

Stets aktuell: Können Haustiere erben ?




Heute möchte ich mich einem immer brandaktuellen Rechtsirrtum widmen. Vor kurzem besuchte ich eine Mandantin, eine ältere Dame, die Vorkehrungen für das Unvermeidliche, ihr Lebensende, treffen wollte. Wir sprachen darüber, was sie denn in dem zu fertigenden Testament regeln wollte. An erster Stelle stand ihre Katze. Ihre Katze sollte ihr gesamtes Vermögen nach ihrem Tode erben. Es gab keine weitere Verwandtschaft, so dass es doch ganz klar ist, dass die Katze als einziger Erbe in Betracht kommt. Sie habe dies ja schließlich auch gerade in einem einschlägigen Boulevardblatt gelesen.
Nun ich hatte größtes Verständnis für diesen Wunsch, dem Tier sollte es doch auch nach dem Versterben der Eigentümerin an nicht fehlen. Leider jedoch musste ihr sagen, dass dies in Deutschland so leider nicht möglich ist. Haustiere können nicht als Erbe eingesetzt werden.

Warum ?

Erben können in Deutschland nur Menschen, auch noch ungeborene, und juristische Personen (Gesellschaften, rechtsfähige Vereine, Organisationen und sonstige Institutionen) sein, vgl. §§ 1922 und 1923 BGB. Tiere werden jedoch rein rechtlich wie Sachen behandelt:

„Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.“

Demnach kann man als Erben, der zwingend eine natürliche oder juristische Person sein muss, kein Tier, welches rechtlich wie eine Sache zu behandeln ist, einsetzen.

Wie jedoch kommt man dazu, sein Tier nach dem eigenen Ableben bestmöglich versorgt zu wissen. Man sollte das Vermögen einer absolut vertrauenswürdigen Person vererben. Sollte eine solche nicht existieren, einer Institution, wie z.B. einem Tierheim. Dies jedoch nur mit der testamentarischen Auflage (vgl. 1940 BGB), sein geliebtes Tier lebenslang bestmöglich zu versorgen.

Meine Mandantin befand diesen Vorschlag für exzellent und freute sich zugleich, dass ihre Katze nach ihrem Ableben nicht nur „in Geld baden“ kann, sondern sich auch noch in guten  menschlichen Händen befindet.

Anziehen der Handbremse genügt beim Abstellen eines Fahrzeugs auf abschüssiger Straße

Das OVG Lüneburg hat in seinem Beschluss vom 02.04.2013 befunden, dass wer sein Fahrzeug auf einer abschüssigen Straße parkt, dieses gegen ein Wegrollen doppelt zu sichern hat. Es genügt nicht allein eine angezogene Handbremse. Der Fahrzeugführer hat zusätzlich noch einen Ganz einzulegen. Ist lediglich die Handbremse angezogen und das Fahrzeug setzt sich trotzdem in Bewegung, macht sich der Fahrzeugführer schadensersatzpflichtig, weil er grob fahrlässig handelt, wenn er nicht zusätzlich einen Gang einlegt.
OVG Lüneburg, 5 LA 50/12

Sonntag, 9. Juni 2013

Punktereform in Flensburg vorerst gestoppt

Das geplante Gesetz zur Reformierung der Flensburger Verkehrssünderdatei konnte am vergangenen Freitag den Bundesrat nicht passieren. Dieser rief den Vermittlungsausschuss an, da der zuständige Ausschuss diverse Regelungen kritisiert. Damit ist die Reform zunächst auf unbestimmte Zeit aufgeschoben. Es dürfte in diesem Jahr, angesichts der bevorstehenden Bundestagswahl, nicht mehr mit einer Einigung zwischen Bundesrat und Bundestag zu rechnen sein. Dementsprechend ist wohl auch das ursprüngliche Inkrafttreten der Neuregelungen im Jahre 2014 nicht einzuhalten. Es bleibt also vorerst alles beim Alten.

Donnerstag, 6. Juni 2013

Neues aus der Kategorie „verbraucherfreundlich“ – Himbeertee ohne Himbeeren !



Allmorgentlich steht so mancher vor der wahrlich schwierigen Entscheidung „Kaffee oder Tee“. Früchtetee klingt gut und lecker, aber müssen dort wirklich Früchte enthalten sein ?
Nein, entschied das OLG Düsseldorf in seinem Urteil vom 19.02.2013 (Az. I-20 U 59/12). Hier ging es um die Frage, ob ein „Himbeer und Vanille“ Tee eben Himbeeren oder Vanille enthalten muss. Das Oberlandesgericht verneinte dies mit dem Hinweis darauf, dass es genüge, dass die tatsächlichen Inhaltsstoffe auf der Verpackung (Zutatenliste im Kleingedruckten) korrekt angegeben sind.
Mein Tipp: beim Einkaufen die Brille aufsetzen oder Lupe und ausreichend Zeit zum „Studium der Inhaltsstoffe“ mitnehmen. Ich hingegen bevorzuge es, beim geliebten Kaffee zu bleiben.

Aus gegebenem Anlass: Rückgaberecht & Umtauschrecht im Ladengeschäft



Viele Kunden unterliegen noch immer dem Irrtum, dass Ihnen bei einem Kauf im Ladengeschäft automatisch ein Rückgabe- oder Umtauschrecht zusteht, wenn Ihnen der gekaufte Gegenstand z.B. doch nicht recht gefällt oder nicht passt. Dies tut es ja schließlich in ähnlicher Form bei Internetkäufen auch.

Doch bei Käufen im Ladengeschäft gilt, im Gegensatz zu Fernabsatzverträgen (z.B. über eBay), gekauft ist gekauft. Der Gesetzgeber räumt dem Kunden keine Umtausch- oder Rückgaberechte ein. Häufig ist jedoch zu beobachten, dass dies der Händler selbst tut. Dies stellt dann aber eine Kulanzregelung des Händlers dar, auf die der Kunde, sofern es nicht vertraglich ausdrücklich vereinbart wurde, eben keinen Rechtsanspruch hat.

Der Händler ist nur im Falle von Mängeln gesetzlich verpflichtet, die Ware zurück zu nehmen und dies auch nur, wenn er 2 Mal erfolglos versuchte, den Mangel zu beheben. Der Kunde kann dann wählen, ob er den Artikel zurückgeben möchte und sich den Kaufpreis zurückzahlen lassen möchte oder ob er die mangelhafte Ware behalten möchte und dafür eine Teilrückerstattung erhält (Minderung).

Mittwoch, 5. Juni 2013

Mietminderung - Wenn es im Sommer dunkel bleibt

Wenn sich vor dem Fenster befindliche Bäume und Grünpflanzen so stark das Zimmer verdunkeln, dass auch am Tage Licht eingeschaltet werden muss, liegt eine erhelbliche Beeinträchtigung der Mietsache vor. Der Mieter ist berechtigt, die Miete um 5 % zu mindern.
Amtsgericht Charlottenburg, Urteil vom 07.09.2006, Az.: 211 C 70/06

Toupet vom Winde verweht

Die Hausratversicherung kommt nicht für ein Toupet auf, welches der Träger auf dem Balkon wegen starker Winde verlor. Das Gericht befand, dass wer seinen Kopf aus der Wohnung steckt, derjenige damit das versicherte Objekt (Toupet) ebenfalls aus der Wohnung befördert. Wenn sich das versicherte Objekt nun aber außerhalb der Wohnung befindet, muss die Hausratversicherung für den Verlust des kostbaren Stückes nicht aufkommen.
Amtsgericht München Urt. vom 08.01.2008 Az. 261 C 29411/07

versteckter Hinweis auf Mehrwertsteuer

LG Bochum: Mehrwertsteuer muss bei eBay Angeboten deutlich erkennbar sein

Ein Hinweis auf die im Kaufpreis enthaltene Mehrwertsteuer lediglich in den AGB des Händlers und in der Rubrik "Versand und Zahlungsmethoden" genügt den Anforderungen der Preisangabenverordnung (§ 1 Abs. 6 PAngV) nicht. Händler sollten daher den Hinweis auf die enthaltene Mehrwertsteuer in direkter Nähe zum Preis anbringen.
LG Bochum Urt. vom 03. 07.2012 Az. 17 O 76/12
Wenn das Einschreiben nicht ankommt - haftet der Versender oder der Empfänger ?
Gebrauchtwagenkauf: Eine Klausel in AGB für den Verkauf gebrauchter Kfz, die für Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln ohne jegliche Ausnahme eine Verjährungsfrist von lediglich einem Jahr vorsieht, ist unwirksam. Zu entscheiden war über folgende Klausel ind den AGB des Verkäufers:
" Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden."
Diese o.g. Klausel verstößt gegen § 309 Nr. 7 Buchst. a und b BGB mit der Folge der Unwirksamkeit. Es gilt in diesem Falle vielmehr die gesetzliche Verjährungsfrist von 2 Jahren.

BGH, Urteil vom 29.05.2013  - VIII ZR 174/12  -


Achtung Privatdetektive: Die heimliche Überwachung von Personen mit an Fahrzeugen angebrachter GPS-Empfänger ist grundsätzlich strafbar BGH v. 04.06.2013 Az. 1 StR 32/13